Ev. Jugend der Propstei Goslar

Für Aktionen stellen wir einen Bus zur Verfügung, der ausgeliehen werden kann.

Die Verleihbedingungen:

  1. Das Fahrzeug ist vorrangig für den Gebrauch der Ev. Jugend der Propstei Goslar bestimmt. Darüber hinaus kann das Fahrzeug zu Zwecken der Ev. Jugendarbeit an Kirchengemeinden und kirchliche Organisationen gegen Gebühr entliehen werden. Über einen Verleih zu anderen Zwecken, bzw. an andere Organisationen entscheidet der Propsteijugendausschuss.
  2. Standort des Fahrzeuges ist z. Zt. der Kaiserpfalz-Parkplatz in Goslar. Die Übergabe erfolgt in der Regel im Propsteibüro, Kaiserblick 5, Goslar.
  3. Termine für den Verleih und die Fahrzeugrückgabe werden zwischen dem Propsteibüro und dem Entleiher vereinbart. Die Übergabe sollte an Werktagen zwischen 09:00 und 12:00 Uhr erfolgen.
  4. Bei Fahrzeugübergabe und Rücknahme wird ein Protokoll angefertigt.
  5. (1) Der Entleiher hat seine Fahrerlaubnis nachzuweisen. Das Fahrzeug darf nur von Personen mit dafür gültiger Fahrerlaubnis geführt werden. Sie müssen über die entsprechende Fahrpraxis zum Führen eines Kleinbusses verfügen.
    (2) Das Fahrzeug darf nicht mit mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer besetzt sein.
    (3) Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
  6. Der Entleiher verpflichtet sich zum sorgsamen und pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug. Die Betriebsanleitung ist einzuhalten. Die Sitzbänke dürfen nicht ausgebaut werden. Alle Schäden und Defekte am Fahrzeug sowie Verkehrsunfälle sind umgehend dem Geschäftsführenden Diakon anzuzeigen.
  7. (1) Der Entleiher haftet für alle während der Verleihdauer am Fahrzeug entstandene Schäden. Das gilt auch, wenn diese nicht durch unmittelbares Verschulden des Entleihers eingetreten sind (Marderbiss, Vandalismus etc.). Im Falle einer Inanspruchnahme der Fahrzeugversicherung trägt der Entleiher den Selbstbeteiligungsanteil (z. Z. 500,00 €) sowie den Betrag, der sich aus der Höhergruppierung des Versicherungsvertrages ergibt. Des Weiteren trägt der Entleiher bei Beschädigung der Werbeflächen alle Kosten die zur Wiederherstellung der Werbefläche notwendig sind.
    (2) Der Entleiher haftet für alle Schäden gegenüber Dritten, außerdem bei Verkehrsvergehen und Ordnungswidrigkeiten.
    (3) Für den Verlust der Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere haftet der Entleiher. Fahrzeugpapiere dürfen nicht im abgestellten Fahrzeug verbleiben.
  8. Der Entleiher verpflichtet sich vor der Rückgabe zu einer Innenraumreinigung.  
  9. Folgende Gebühren werden erhoben:
    0,45 € / km bis 300 km, 0,40 € / km für jeden weiteren über 300 km gefahrenen km incl. Diesel
    Mindestgebühr: 15,00 € / Tag
    Nicht durchgeführte Innenraumreinigung: 45,00 €
  10. Im Falle von groben oder wiederholten Verstößen gegen die Verleihbedingungen - insbesondere Punkt 5.(2) (3), 6 und 8 können Organisationen oder Einzelpersonen vom Verleih ausgeschlossen werden.
 Goslar, den 08.01.2018